Zustellhinweise

Zustellhinweise

Die nachfolgenden nicht abgeschlossenen Zustellhinweise gelten ergänzend zu den Geschäftsbedingungen von FlyerService.

1. Hindernisse in der Zustellung

Im Falle von auftretenden Zustellhindernissen gelten folgende Regeln:

1.1 sofern der Zugang zu innen liegenden Briefkästen nicht möglich ist, werden:

a) Wurfsendungen in dafür vorgesehene Ablagen platziert (falls vorhanden).

b) Wurfsendungen eingetütet und an die Hauseingangstür gehängt (nur sofern möglich und falls diese Option vom Kunden gewählt wurde).

c) im Zweifel werden Zustellversuche eingestellt um umherfliegende Wurfsendungen zu vermeiden.

d) Klingelversuche um Zugang zum Gebäude zu erhalten werden nicht unternommen.

1.2 Die Zustellung bei Schlechtwetter Ereignissen (Regen, Schneefall) wird eingestellt, wenn Gefahr für den Zusteller besteht, die Wetterverhältnisse eine Verteilung erschweren oder gar unmöglich machen oder die Wurfsendungen durch Nässe oder Feuchtigkeit beschädigt werden könnten. Die weitere Verteilung erfolgt dann an einem anderen Tag. Die Bestimmung zur Einstellung/Unterbrechung der Zustellung obliegt einzig und allein FlyerService.

1.3 Für die Zustellung an Einfamilienhäusern und Doppelhaushälften gelten besondere Regeln:

a) Grundstücke werden nur betreten, wenn das Garten-/Grundstückstor (auch Tür) bereits offen steht.

b) Die Zustellung kann ausgesetzt werden wenn das Grundstück, insbesondere der Weg zum Briefkasten, z. B. durch Überwucherung von Grünanlagen oder herumstehenden Gegenständen erschwert wird. Dabei gilt eine Faustregel von Weghindernissen die eine Wegbreite von unter einem Meter verursachen.

c) Die Zustellung kann bei erkennbarer und drohender Gefahr ausgesetzt werden (frei herumlaufende Tiere auf dem Grundstück oder auf dem Weg zum Briefkasten, auch Wespen-, Bienen-Nester, Ratten, übermäßige Anhäufung von Insekten aller Art etc.).

d) Die Zustellung kann ausgesetzt werden, wenn der Weg zu einem Gebäude nicht befestigt oder durch Wetterereignisse (Schnee, Glatteis, Wasseransammlungen) beeinträchtigt ist.

e) Als Zustellhindernis gelten auch nicht unmittelbar einsehbare Briefkästen oder Grundstückszugänge.

f) Der Zusteller ist nicht verpflichtet um ein Gebäude zu laufen um Grundstückszugänge oder Briefkästen zu suchen.

g) Der Zusteller ist nicht verpflichtet über einen Zaun/Tor/Tür zu greifen um Wurfsendungen in einen Briefkasten zu stecken, wenn hierdurch eine Verletzungsgefahr oder die Gefahr von Beschädigungen an Kleidungsstücken besteht.

h) Gebäude, deren Briefkästen mehr als 5 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sind, können von der Zustellung ausgeschlossen werden. Als Faustregel für die Zusteller Vorort gilt die Entfernung einer Standard Fahrzeuglänge.

i) Die Zustellung kann auch in vorhandene Zeitungsrohre erfolgen.

2. Unangenehme Bewohner

Die Zustellung an ein Gebäude wird eingestellt, wenn Bewohner oder Besucher eines Gebäudes häufiger beleidigend, diffamierend, diskriminierend oder bedrohend auf den Zusteller einwirken oder von denen aus eine Gefahr für den Zusteller zu vermuten ist. Der Kunde wird über diese Situationen informiert.